Eingabe:
An den bayerischen Landtag:
Studierende in München fühlen sich von der Politik und der Öffentlichkeit alleingelassen. Und das, obwohl Münchner Hochschulen und Universitäten heute über 130.000 Studierende zählen. Das sind über 30.000 mehr Studierende als noch vor 10 Jahren. In dieser Zeit hat das Studentenwerk München keinen neuen Wohnraum geschaffen. Stattdessen gibt es heute beim Studentenwerk München weniger Wohnplätze als noch vor 10 Jahren, gleichzeitig entstand ein untragbarer Sanierungsbedarf. Mangelnder Brandschutz kostete schließlich eine junge Frau das Leben.
Diese Petition fordert:
1. Das Studentenwerk München benötigt eine Richtlinie zur sachgerechten Führung und Einhaltung der Transparenz.
2. Brandschutzgutachten zu Studentenwohnheimen dürfen Studierenden nicht vorenthalten werden. Sicherheitsrelevante Informationen sollen online verfügbar gemacht werden – in verschiedenen Sprachen, sodass auch internationale Studierende eine Möglichkeit haben sich vorab zu informieren.
3. Die Vergabe und Instandhaltung von Wohnplätzen sowie die Schaffung von Wohnraum durch das Studentenwerk München soll zusätzlich vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beaufsichtigt werden. Eine entsprechende Regelung soll in BayHSchG Art. 94 ergänzend hinzugefügt werden. Weiters sollen die mit der Aufsicht beauftragten Ministerien mit studentischen Vertretungen in regelmäßigem Austausch stehen, um die betrieblichen Entscheidungen des Studentenwerk Münchens öffentlichkeitswirksam zu reflektieren.
4. Das Studentenwerk München soll sich zu einer Praxis bekennen und dabei das Rechtsverständnis zur Selbstbindung der Verwaltung anerkennen. Spontane Änderungen von Richtlinien sollen so verhindert werden, wenn sie Studierende benachteiligen, z.B. bei den Themen Wohnzeit und Kulturleben.
5. § 549 BGB benachteiligt Mieter in Studentenwohnheimen gegenüber anderen Mietern und bedarf aufgrund der aussichtslosen Situation am Münchner Wohnungsmarkt einer klar definierten Regelung auf Landesebene.“
Ergebnisse:

Eine „Erledigung aufgrund der Erklärung der Staatsregierung“ bedeutet, dass das Anliegen mit einer Erklärung vonseiten der Staatsregierung als erledigt gilt. Der „Verweis an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags“ meint die Erklärung, dass das Anliegen an den Bund gerichtet werden muss.
Das Anliegen Nr. 5 wurde in einer Online-Petition am 28.12.2023 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_12/_28/Petition_161645.nc.html